Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.10.2024 I Nr. 320
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
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Teil 2 Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt
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Abschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen
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Abschnitt 2 Berufliche Rechte und Pflichten
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Abschnitt 3 Anwaltsgerichtliches Verfahren, Zustellungen
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Teil 3 Eingliederung
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Abschnitt 1 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit
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Abschnitt 2 Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht
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Teil 4 Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation
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Teil 5 Vorübergehende Dienstleistung
- § 25 Vorübergehende Tätigkeit
- § 26 Berufsbezeichnung, Nachweis der Rechtsanwaltseigenschaft
- § 27 Rechte und Pflichten
- § 27a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
- § 28 Vertretung und Verteidigung im Bereich der Rechtspflege
- § 29 Nachweis des Einvernehmens, Widerruf
- § 30 Besonderheiten bei Verteidigung
- § 31 Zustellungen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
- § 32 Aufsicht, zuständige Rechtsanwaltskammer
- § 33 Anwaltsgerichtsbarkeit, Zustellungen
- § 34 Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen, vorläufige anwaltsgerichtliche Maßnahmen
- § 34a Mitteilungspflichten
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Teil 6 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
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Teil 7 Ermächtigungen, Übertragung von Befugnissen
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Teil 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 42 Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches
- § 43 Übergangsvorschrift zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
- Anlage zu § 1 Rechtsanwaltsberufe in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz