§ 12 EWSG
Unpfändbarkeit
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Unpfändbar sind: Eine Saldierung durch Lieferanten, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter im Rahmen der jeweiligen Kostenabrechnungen mit den in Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Ansprüchen ist zulässig.
Suchhilfen: Entlastungsbetrag erhalten, Heizkostenabrechnung Entlastung, Kundenkompensation beantragen, Mieter Entlastungsanspruch, Wohnungseigentümer Entlastungsweitergabe, Anspruch nicht pfänden lassen, halten, lastung, antragen