§ 7 FABaumPflPrV Prüfungsbestandteile ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Prüfung besteht aus 1.einem Arbeitsprojekt nach § 8,2.einer Arbeitsprobe nach § 9 sowie3.einer schriftlichen Prüfung nach § 10.