§ 186 FamFG
Adoptionssachen
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Adoptionssachen sind Verfahren, die
- 1.
- die Annahme als Kind,
- 2.
- die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
- 3.
- die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
- 4.
- die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Suchhilfen: Adoption beantragen, Einwilligung Adoption, Adoptionsaufhebung, Eheverbot Befreiung, antragen, willigung, freiung