§ 241 FamFG
Verschärfte Haftung
📖
↗ Links
Die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrags steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich.
Suchhilfen: Haftung bei Abänderungsantrag, Rückzahlungspflicht bei Herabsetzung, Rechtshängigkeit Unterhaltsänderung, Verschärfte Haftung Familienrecht, Abänderungsantrag Rückzahlung, haltsänderung