§ 242 FamFG
Einstweilige Einstellung der Vollstreckung
📖
↗ Links
Ist ein Abänderungsantrag auf Herabsetzung anhängig oder hierfür ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eingereicht, gilt § 769 der Zivilprozessordnung entsprechend. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Suchhilfen: Einstweilige Einstellung Vollstreckung, Unterhaltsherabsetzung Antrag, Verfahrenskostenhilfe Antrag, Vollstreckungsunterbrechung, stellung, haltsherabsetzung