§ 11 FinDASa

Übergang von Rechten und Pflichten

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Die vom Bundesministerium mit den Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen und für das Versicherungswesen insbesondere zur Liegenschaftsverwaltung, zum IT-Service-Center und Personaltausch getroffenen Verwaltungsvereinbarungen gehen auf die Bundesanstalt mit denselben Rechten und Pflichten über, soweit nichts anderes bestimmt wird. Sie sind dem Verwaltungsrat zur Kenntnis zu geben.

Suchhilfen: Verwaltungsvereinbarung übertragen, Rechte und Pflichten übergehen, Verwaltungsrat informieren, Verwaltungsübergang, Verwaltungsvereinbarung Übergabe, Verwaltungsrechtliche Übergabe, Verwaltungsvertrag Transfer, Verwaltungsaufgaben abtreten, waltungsvereinbarung, tragen, gehen, waltungsaufgaben, treten