§ 12 FinDASa
Veröffentlichung der Satzung
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Die Satzung und Änderungen an der Satzung sind in den Veröffentlichungen der Bundesanstalt bekannt zu machen.
Veröffentlichung der Satzung
Die Satzung und Änderungen an der Satzung sind in den Veröffentlichungen der Bundesanstalt bekannt zu machen.