§ 12 FKüAusbV
Prüfungsbereiche
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Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“,
- 2.
- „Produkte und Lagerhaltung“ sowie
- 3.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
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