Inhaltsübersicht FlGlasTechAusbV

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Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschlussprüfung

§ 6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7Inhalt von Teil 1
§ 8Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 9Prüfungsbereich Manuelle Flachglasbearbeitung
§ 10Prüfungsbereich Flachglasveredlungsverfahren
§ 11Inhalt von Teil 2
§ 12Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 13Prüfungsbereich Maschinelle Flachglasbearbeitung
§ 14Prüfungsbereich Technologie der Flachglasbearbeitung
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Abschnitt 3

Schlussvorschrift

§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin