§ 96 FlurbG

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Die Ermittlung des Wertes der Grundstücke ist in einfacher Weise vorzunehmen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse kann mit der Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes (§ 100) verbunden werden.

Suchhilfen: Wert ermitteln, Flurstücksbewertung, Einfaches Bewertungsverfahren, Zusammenlegungsplan Bekanntgabe, Bewertung von Grundstücken, Ermittlung des Bodenwerts, wertungsverfahren, wertung, mittlung