Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes
Zuletzt geändert durch Art. 37 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
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Inhalt
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Abschnitt 1 Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich
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Abschnitt 2 Organisation
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Abschnitt 3 Kontrollsystem nach EG-Verordnungen
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Abschnitt 4 Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister
- § 11 Führung und Zweckbestimmung des Registers
- § 12 Inhalt des Registers
- § 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister
- § 14 Mitteilung an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister im automatisierten Dialogverfahren
- § 15 Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
- § 16 Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
- § 17 Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren
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Abschnitt 5 Ausnahmen
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Abschnitt 6 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
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Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
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Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten