Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 6.5.2024 I Nr. 148
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen
- § 4a Erwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil
- § 5 Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software
- § 6 Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
- § 7 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung
- § 8 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
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Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 9 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- § 10 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 11 Bevollmächtigter des Herstellers
- § 12 Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 13 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 14 Pflichten des Händlers
- § 15 Einführer oder Händler als Hersteller
- § 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
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Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
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Abschnitt 5 Bundesnetzagentur
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Unterabschnitt 1 Zuständigkeiten und Befugnisse
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Unterabschnitt 2 Marktüberwachung, Schutz von Personen
- § 24 Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht oder die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen
- § 25 Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen
- § 26 Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
- § 27 Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen
- § 28 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
- § 29 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
- § 30 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- § 31 Auskunftsrechte
- § 32 Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern
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Unterabschnitt 3 Schnittstellenbeschreibung
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Unterabschnitt 4 Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
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Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 7 Schlussbestimmungen