Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.12.2011 I 2416
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Abrechnung der Steuererstattungen, der Steuervergütungen und der anläßlich der Vergütung von Körperschaftsteuer vereinnahmten Kapitalertragsteuer zwischen Bund und Ländern
- § 2 Aufteilung der Länderanteile an den Steuererstattungen, den Steuervergütungen und der anläßlich der Vergütung von Körperschaftsteuer vereinnahmten Kapitalertragsteuer
- § 3 Vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführte Erstattungen von Umsatzsteuer
- § 4 Berlin-Klausel
- § 5 Inkrafttreten
- Schlußformel