§ 3 FVG§5Abs2DV 1977
Vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführte Erstattungen von Umsatzsteuer
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Die vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführten Erstattungen von Umsatzsteuer werden aus dem Aufkommen an der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer vor dessen Aufteilung auf Bund und Länder geleistet.
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