§ 32 GAD

Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit

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Die Rechtsverhältnisse der bei den Auslandsvertretungen beschäftigten nichtentsandten deutschen Arbeitnehmer richten sich nach den für sie geltenden Tarifverträgen und sonstigen Bestimmungen.

Suchhilfen: Arbeitsrecht Auslandsvertretung, Tarifvertrag im Ausland, deutsche Angestellte Botschaft, Beschäftigung bei Auslandsvertretung, Rechte nicht entsandter Arbeitnehmer, Arbeitsbedingungen im Konsulat, landsvertretung, schäftigung