§ 4 GDBNDVerfSchVDV
Ausbildungsbehörden
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Ausbildungsbehörden sind
- 1.
- die Dienstbehörde und
- 2.
- andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörden bestimmt worden sind.