§ 9 GebReinAusbVO
Inhalt von Teil 1
📖
↗ Links
Teil 1 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf
- 1.
- die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monaten genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Suchhilfen: Ausbildung Prüfungsstoff, Lehrplan Prüfungsinhalte, Berufsschule Prüfungsinhalt, bildung