§ 12a GebrMG
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Der Schutzbereich des Gebrauchsmusters wird durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Schutzansprüche heranzuziehen.
Suchhilfen: Gebrauchsmuster Schutzumfang bestimmen, Schutzansprüche auslegen, Beschreibung zur Auslegung nutzen, Zeichnungen zur Auslegung heranziehen, Gebrauchsmuster Anspruchsinterpretation, Schutzbereich eines Gebrauchsmusters, stimmen, legen, schreibung, legung