Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien
Ersetzt 754-27-6 V v. 11.07.2016 I 1629
Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 21.12.2020 I 3138
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
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Teil 2 Verfahren der Ausschreibung
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Abschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
- § 4 Ausschreibungen
- § 5 Bekanntmachung der Ausschreibungen
- § 6 Anforderungen an Gebote
- § 7 Ausschreibungsverfahren
- § 8 Sicherheiten
- § 9 Erstattungen von Sicherheiten
- § 10 Ausschluss von Geboten
- § 11 Ausschluss von Bietern
- § 12 Zuschlagsverfahren
- § 13 Zuordnung der Zuschläge und Sicherheiten
- § 14 Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts
- § 15 Entwertung von Zuschlägen
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Abschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
- § 16 Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
- § 17 (weggefallen)
- § 18 Änderungen und Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
- § 19 Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
- § 20 Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
- § 21 Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
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Teil 3 Zahlungen von Marktprämien nach dieser Verordnung
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Teil 4 Pönalen
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Teil 6 Bestimmungen für Anlagen im Bundesgebiet, die von einem Kooperationsstaat gefördert werden
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Teil 7 Völkerrechtliche Vereinbarungen
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Teil 8 Datenschutz, Rechtsschutz