§ 13 DGIAG
Geschäftsstelle
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Die gemeinsame Geschäftsstelle unterstützt die Arbeit der Stiftungsorgane, der Beschäftigten der Institute und der Wissenschaftlichen Beiräte. Sie wird von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer geleitet.
Suchhilfen: Geschäftsstelle leiten, Stiftungsorganisation, Stiftungsmanagement, Stiftungsorgane unterstützen, Wissenschaftlicher Beirat betreuen, Mitarbeiter der Institute koordinieren, Leitung der Geschäftsstelle, stützen, treuen