Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten
Zuletzt geändert durch Art. 11 V v. 29.11.2018 I 2034; 2021 I 5261
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Inhalt
- Eingangsformel
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1. Abschnitt Anwendungsbereich
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2. Abschnitt Eignungsuntersuchungen und arbeitsmedizinische Vorsorge
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3. Abschnitt Besondere Vorschriften für Gefahrstoffe einschließlich fibrogener Grubenstäube
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1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
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2. Unterabschnitt Besondere Bestimmungen für den untertägigen Steinkohlenbergbau
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3. Unterabschnitt Besondere Bestimmungen für den untertägigen Nichtsteinkohlenbergbau
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4. Abschnitt Schlussvorschriften
- § 14 Unterrichtung
- § 15 Übertragung von Pflichten
- § 16 Behördliche Ausnahmen
- § 17 Ordnungswidrigkeiten
- § 18 Übergangsvorschriften
- Schlußformel
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Einteilung der Eignungsgruppen
- Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2) Fristen für Nachuntersuchungen
- Anlage 3 (zu § 5 Absatz 3) Untersuchungsrahmen für Eignungsuntersuchungen
- Anlage 4 (zu § 5 Absatz 4) Ärztliche Bescheinigung über Erst- und Nachuntersuchungen
- Anlage 5 (weggefallen)
- Anlage 6 (zu § 5) Ermittlung der persönlichen Staubbelastungswerte nach § 5 Abs. 1
- Anlage 7 (zu § 7) Zuordnung der Betriebspunkte zu Staubbelastungsstufen nach § 7 Abs. 1
- Anlage 8 (zu § 8) Höchstzulässige zeitliche Abstände für Wiederholungsmessungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2
- Anlage 9 (zu § 9) Mindestangaben in den Aufzeichnungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2