§ 17 G Artikel 29 Abs. 6
Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses
📖
↗ Links
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht die Feststellung des Gesamtabstimmungsausschusses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 im Bundesgesetzblatt und das Abstimmungsergebnis im Bundesanzeiger.
Suchhilfen: Abstimmungsergebnis veröffentlichen, Wahlresultat publizieren, Ergebnis im Bundesanzeiger melden, Gesetzblatt Veröffentlichung, Abstimmungsresultat bekanntgeben, Bundesminister Veröffentlichungspflicht, Abstimmungsnachweis publizieren, öffentlichen, öffentlichung, kanntgeben