§ 8 G Artikel 29 Abs. 6

Abstimmungszeit

📖

Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr. Der Kreisabstimmungsleiter kann im Einzelfall, wenn besondere Gründe es erfordern, die Abstimmungszeit mit einem früheren Beginn festsetzen und bis höchstens 21 Uhr ausdehnen.

Suchhilfen: Abstimmungszeit festlegen, Wahlzeit ändern, Stimmabgabe Zeitraum, Früherer Wahlbeginn, Spätere Wahlende, Wahlzeitverlängerung, Abstimmungszeit anpassen, Wahlzeit festsetzen, passen