§ 14 GiMedAusbV
Prüfungsbereiche
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Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Immersive Medien produzieren“,
- 2.
- „Immersive Medien konzipieren und gestalten“,
- 3.
- „Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“ sowie
- 4.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Suchhilfen: Immersive Medien erstellen, Immersive Medien planen, Immersive Medien designen, Immersive Medien Produktion leiten, Immersive Medien umsetzen, Medienproduktion, Medienkonzeption, stellen, setzen