§ 14 GiMedAusbV

Prüfungsbereiche

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Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Immersive Medien produzieren“,
2.
„Immersive Medien konzipieren und gestalten“,
3.
„Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Suchhilfen: Immersive Medien erstellen, Immersive Medien planen, Immersive Medien designen, Immersive Medien Produktion leiten, Immersive Medien umsetzen, Medienproduktion, Medienkonzeption, stellen, setzen