§ 111 GKrimDVDV
Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
📖
↗ Links
Zur mündlichen Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer alle Modulprüfungen und die Prüfung im Polizeitraining bestanden hat.
Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
Zur mündlichen Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer alle Modulprüfungen und die Prüfung im Polizeitraining bestanden hat.