Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Ersetzt V 2030-6-31 v. 2.2.2015 I 98, 100 (GKrimDVDV)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 2 Studium
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Abschnitt 1 Auswahlverfahren für das Studium
- § 6 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 6a Teile des Auswahlverfahrens
- § 6b Festlegungen der Dienstbehörde
- § 6c Schriftlicher Teil
- § 6d Zulassung zum mündlichen Teil
- § 6e Mündlicher Teil
- § 6f Zulassung zur Prüfung der körperlichen Tauglichkeit
- § 6g Prüfung der körperlichen Tauglichkeit
- § 6h Gesamtergebnis und Wiederholungsmöglichkeit
- § 6i Täuschung
- § 7 Auswahlkommission
- § 8 Einstellung
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Abschnitt 2 Studienordnung
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Unterabschnitt 1 Allgemeines
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Unterabschnitt 2 Module
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Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
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Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
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Unterabschnitt 2 Modulprüfungen
- § 22 Module mit Modulprüfungen
- § 23 Modulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten
- § 24 Zwischenprüfung und Bescheinigung über die Zwischenprüfung
- § 25 Modulprüfungen in den praxisintegrierenden Studien
- § 26 Prüfende für die Modulprüfungen
- § 27 Bestehen einer Modulprüfung
- § 28 Wiederholung von Modulprüfungen
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Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
- § 29 Bestandteile der Bachelorarbeit
- § 30 Zweck der Thesis
- § 31 Thema der Thesis
- § 32 Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Thesis
- § 33 Prüfende für die Thesis und Bewertung der Thesis
- § 34 Betreuung bei Anfertigung der Thesis und Durchführungsort
- § 35 Freistellung vom Dienst
- § 36 Vorgaben für die Form der Thesis
- § 37 Abgabe der Thesis
- § 38 Bestehen der Thesis
- § 39 Wiederholung der Thesis
- § 40 Zulassung zur Verteidigung
- § 41 Termin für die Verteidigung
- § 42 Prüfungskommission
- § 43 Durchführung und Bestandteile der Verteidigung
- § 44 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Verteidigung
- § 45 Protokoll über die Verteidigung
- § 46 Bewertung der Verteidigung
- § 47 Bestehen der Verteidigung
- § 48 Wiederholung der Verteidigung
- § 49 Rangpunktzahl und Note der Bachelorarbeit
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Unterabschnitt 4 Weitere Prüfungsbestimmungen
- § 50 Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 51 Akademischer Grad
- § 52 Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und Gesamtnote
- § 53 Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen
- § 54 Abschlusszeugnis und Diploma Supplement
- § 55 Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- § 56 Prüfungsakten und Einsichtnahme
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Abschnitt 4 Anerkennung anderer Studien- und Prüfungsleistungen
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Teil 3 Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
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Abschnitt 1 Auswahlverfahren für die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
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Abschnitt 2 Inhalt der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
- § 60 Ziel der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Dauer
- § 61 Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
- § 62 Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
- § 63 Verteilung und Inhalt der Module
- § 64 Durchführungsort
- § 65 Dienstliche Beurteilung für das Modul 4
- § 66 Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
- § 67 Prüfung im Polizeitraining
- § 67a Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining
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Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
- § 76 Prüfungsamt
- § 77 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 78 Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 79 Prüfungskommission
- § 80 Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 81 Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
- § 82 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 83 Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 84 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 85 Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
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Abschnitt 5 Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
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Teil 4 Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
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Abschnitt 1 Auswahlverfahren für die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
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Abschnitt 2 Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
- § 94 Ziel der Qualifizierungsmaßnahme
- § 95 Dauer der Qualifizierungsmaßnahme
- § 96 Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
- § 97 Gliederung der Qualifizierungsmaßnahme
- § 98 Verteilung und Inhalt der Module
- § 99 Durchführungsort
- § 100 Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
- § 101 Prüfung im Polizeitraining
- § 101a Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining
- § 101b Dienstliche Beurteilung
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Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
- § 110 Prüfungsamt
- § 111 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 112 Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 113 Prüfungskommission
- § 114 Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 115 Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
- § 116 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 117 Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 118 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 119 Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
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Abschnitt 5 Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
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Teil 5 Verhinderung und Ordnungsverstöße bei Prüfungen
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Teil 6 Schlussvorschrift