§ 86 GKrimDVDV
Erfolgreiche Teilnahme an der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
📖
↗ Links
An der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“ hat erfolgreich teilgenommen, wer die mündliche Abschlussprüfung bestanden hat.