§ 96 GNotKG Zeitpunkt der Wertberechnung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.