§ 67 GntVDDVCSVDV
Zweck der Präsentation und der Disputation
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Durch die Präsentation und die Disputation sollen die Studierenden nachweisen, dass sie fundiertes Wissen auf dem bearbeiteten Themengebiet besitzen und dass sie fähig sind,
- 1.
- die Wahl der angewendeten Methoden zu begründen,
- 2.
- die erzielten Ergebnisse zu erläutern und
- 3.
- sich mit Einwänden auseinanderzusetzen.
Suchhilfen: Präsentation nachweisen, Disputation vorbereiten, Methodenwahl begründen, Ergebnisse erläutern, Einwände behandeln, Wissenschaftliches Fachwissen zeigen, Studienleistung präsentieren, weisen, bereiten, gründen