§ 67 GntVDDVCSVDV

Zweck der Präsentation und der Disputation

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Durch die Präsentation und die Disputation sollen die Studierenden nachweisen, dass sie fundiertes Wissen auf dem bearbeiteten Themengebiet besitzen und dass sie fähig sind,
1.
die Wahl der angewendeten Methoden zu begründen,
2.
die erzielten Ergebnisse zu erläutern und
3.
sich mit Einwänden auseinanderzusetzen.

Suchhilfen: Präsentation nachweisen, Disputation vorbereiten, Methodenwahl begründen, Ergebnisse erläutern, Einwände behandeln, Wissenschaftliches Fachwissen zeigen, Studienleistung präsentieren, weisen, bereiten, gründen