Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 26 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
-
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
- § 10 Zweck und Durchführung des Auswahlverfahrens
- § 11 Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 12 Auswahlkommission
- § 13 Teile des Auswahlverfahrens
- § 14 Festlegungen der Hochschule
- § 15 Schriftlicher Teil
- § 16 Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge
- § 17 Zulassung zum mündlichen Teil
- § 18 Mündlicher Teil
- § 19 Bestehen des mündlichen Teils
- § 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
- § 21 Täuschung
-
Abschnitt 3 Studium
-
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
-
Unterabschnitt 2 Fachstudien
-
Unterabschnitt 3 Berufspraktische Studienzeiten
-
-
Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
-
Unterabschnitt 2 Zwischenprüfung
- § 45 Zweck
- § 46 Gegenstände der Zwischenprüfung
- § 47 Prüfende für die Zwischenprüfung
- § 48 (weggefallen)
- § 49 Rangpunktzahl für die Zwischenprüfung
- § 50 Bestehen der Zwischenprüfung
- § 51 Zwischenprüfungszeugnis
- § 52 Bescheid über die nicht bestandene Zwischenprüfung
- § 53 Wiederholung der Zwischenprüfung
-
Unterabschnitt 4 Diplomarbeit
- § 59 Zweck der Diplomarbeit
- § 60 Bestandteile der Diplomarbeit
- § 61 Thema und Bearbeitungszeit der Diplomarbeit
- § 62 Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung
- § 63 Prüfende für die Diplomarbeit
- § 64 Betreuung und Freistellung bei der schriftlichen Ausarbeitung
- § 65 Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung
- § 66 Zulassung zu Präsentation und Disputation
- § 67 Zweck der Präsentation und der Disputation
- § 68 Durchführung der Präsentation und der Disputation
- § 69 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Präsentation und der Disputation
- § 70 Bewertung, Rangpunktzahl und Note der Diplomarbeit
- § 71 Protokoll zu Präsentation und Disputation
- § 72 Bestehen der Diplomarbeit
- § 73 Wiederholung der Diplomarbeit
-
Unterabschnitt 5 Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung
-
Unterabschnitt 6 Weitere Prüfungsvorschriften
-
Abschnitt 5 Anerkennung anderer Studienleistungen
-
Abschnitt 6 Schlussvorschrift