§ 1 GoSiAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

📖
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Gold- und Silberschmiedes und der Gold- und Silberschmiedin wird staatlich anerkannt nach
1.
§ 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Gold- und Silberschmiede nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 11 der Handwerksordnung und
2.
§ 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes.

Suchhilfen: Goldschmied Ausbildung, Berufsbezeichnung Goldschmied, Ausbildungsberuf Goldsilberschmied, Handwerksordnung Ausbildung Goldschmied, Gold- und Silberschmied Beruf, bildung, rufsbezeichnung