§ 12 GoSiAusbV – Prüfungsbereiche

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Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Goldschmieden in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“,
2.
„Technologie“,
3.
„Gestalten und Planen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Juli 2025