§ 12 GoSiAusbV – Prüfungsbereiche
Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Goldschmieden in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“,
- 2.
- „Technologie“,
- 3.
- „Gestalten und Planen“ sowie
- 4.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Juli 2025