Art 4 GrÄndStVtr MV/ND
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Das der Naturparkverwaltung Elbetal in Tripkau zugeordnete Verwaltungsvermögen geht auf das Land Niedersachsen über. Die Naturschutzstation in Tripkau wird künftig von den Ländern gemeinsam genutzt. Weitere Einzelheiten, insbesondere die gemeinsame Weiterführung der Naturschutzstation, werden in gesonderten Vereinbarungen geregelt.
Suchhilfen: Naturschutzstation gemeinsam nutzen, Gemeinsame Nutzung Naturschutz, Vermögensübertragung Land Niedersachsen, Naturschutzverwaltung Elbetal, Gemeinsame Naturschutzvereinbarung, mögensübertragung