Art 5 GrÄndStVtr MV/ND
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Das Land Niedersachsen gewährleistet, daß der Schutzstatus der im Umgliederungsgebiet vorhandenen naturschutzrechtlich geschützten Teile von Natur und Landschaft nach Inkrafttreten des Staatsvertrages erhalten bleibt.
Suchhilfen: Naturschutzstatus erhalten, Schutzgebiet bewahren, Umgliederungsgebiet Naturschutz, Naturschutzrechtliche Teile schützen, Schutzstatus bewahren, Naturschutzgebiet erhalten, Umstrukturierung Naturschutz, halten, wahren, strukturierung