§ 14 GtDITZBundVDV

Bachelorstudium

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(1) Das Bachelorstudium richtet sich nach den Studien- und Prüfungsordnungen der Universität. Diese sind auf der Internetseite der Universität veröffentlicht.

(2) Das Informationstechnikzentrum Bund ordnet die Anwärterinnen und Anwärter für das Bachelorstudium an die Universität ab.

Suchhilfen: Bachelorstudium Zulassung, Studienordnung einsehen, Prüfungsordnung herunterladen, Anwärter anmelden, Universität Bewerbung, Studienplatz beantragen, lassung, sehen, laden, melden, werbung, antragen