Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 18.12.2024 I Nr. 423
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeines
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Abschnitt 3 Vorbereitungsdienst
- § 12 Aufbau des Vorbereitungsdienstes
- § 13 Einführungsveranstaltung
- § 14 Bachelorstudium
- § 15 Berufspraktische Studienzeiten
- § 16 Ausbildungsleitung
- § 17 Ausbildende
- § 18 Bewertung der berufspraktischen Studienzeiten, Bescheinigung
- § 19 Zeugnis über die berufspraktischen Studienzeiten, Rangpunktzahl der berufspraktischen Studienzeiten
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Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
- § 20 Laufbahnprüfung
- § 21 Prüfungskommission
- § 22 Mündliche Abschlussprüfung
- § 23 Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 24 Bewertung und Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung, Rangpunktzahl der mündlichen Abschlussprüfung
- § 25 Verhinderung
- § 26 Ordnungsverstoß
- § 27 Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 28 Bestehen der Laufbahnprüfung, Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung, Abschlussnote
- § 29 Abschlusszeugnis
- § 30 Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung
- § 31 Prüfungsakte
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Abschnitt 5 Schlussvorschrift