§ 2 HalblSchV

Form der Einreichung

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(1) Die Anmeldung der Topografie ist beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich einzureichen.

(2) Die Anmeldung zur Eintragung des Schutzes der Topografie muss unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.

Suchhilfen: Formblatt einreichen, schriftliche Anmeldung Topografie, Topografie-Registrierung einreichen, Anmeldung Topografie beim DPMA, Topografie-Formular ausfüllen, Einreichung Schutzrechte Topografie, Topografie-Antrag einreichen, reichen, meldung, füllen, reichung