§ 11 HBPolVDAufstV
Bestehen des Auswahlverfahrens
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Wer mindestens die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist, erreicht hat, hat das Auswahlverfahren bestanden. Die Mindestpunktzahl ist die Hälfte der insgesamt vergebenen Punkte.
Suchhilfen: Punktzahl halbieren, Auswahltest bestehen, Erforderliche Punktzahl, Halbe Punkte erreichen, Punktzahl Voraussetzung, stehen, reichen, aussetzung