Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Geändert durch Art. 2 Abs. 9 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 2 Auswahlverfahren
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Abschnitt 3 Ausbildung
- § 13 Dienstaufsicht
- § 14 Gliederung der Ausbildung
- § 15 Ausbildungsplan
- § 16 Fächer der theoretischen Ausbildung
- § 17 Klausuren in der theoretischen Ausbildung
- § 18 Bestehen der Klausuren
- § 19 Wiederholung von Klausuren
- § 20 Seminararbeit
- § 21 Bestehen der Seminararbeit
- § 22 Wiederholung der Seminararbeit
- § 23 Praktische Ausbildung
- § 24 Repetitorium
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Abschnitt 4 Abschlussprüfung
- § 25 Prüfungskommission
- § 26 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 27 Zeitpunkt der Abschlussprüfung
- § 28 Zweck und Gegenstand der Abschlussprüfung
- § 29 Durchführung und Dauer der Abschlussprüfung
- § 30 Bewertung der Abschlussprüfung
- § 31 Prüfungsprotokoll
- § 32 Nichtöffentlichkeit der Abschlussprüfung
- § 33 Bestehen der Abschlussprüfung
- § 34 Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 35 Rangpunktzahl der Ausbildung und Gesamtnote
- § 36 Abschlusszeugnis
- § 37 Bescheid über die nicht bestandene Abschlussprüfung
- § 38 Verhinderung
- § 39 Ordnungsverstoß
- § 40 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- § 41 Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche