§ 4 HebStPrV

Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze

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Im berufspraktischen Teil des Studiums wird die studierende Person durch Praxiseinsätze befähigt, die in den theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln.

Suchhilfen: Praktikum im Studium, Praxissemester, Kompetenzentwicklung, berufspraktischer Teil, Studienpraktikum, Praxisphase, Kompetenzerwerb, praktische Ausbildung, bildung