Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 21.11.2024 I Nr. 360
§ 43 Abs. 4 tritt gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 dieser V am 1.3.2020 in Kraft
Ersetzt V 2124-1-10 v. 3.9.1981 I 923 (HebAPrO)
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Studium
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Abschnitt 1 Allgemeines
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Abschnitt 2 Der berufspraktische Teil des Studiums
- § 4 Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze
- § 5 Kooperationsvereinbarungen
- § 6 Praxiseinsätze in Krankenhäusern
- § 7 Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen
- § 7a Praxiseinsätze in klinischen und außerklinischen Einrichtungen im Ausland
- § 8 Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze
- § 9 Praxisplan
- § 10 Qualifikation der Praxisanleitung
- § 11 Praxisbegleitung
- § 12 Tätigkeitsnachweis
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Teil 2 Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
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Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Prüfung
- § 13 Gegenstand und Teile der staatlichen Prüfung
- § 14 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
- § 15 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
- § 16 Benennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
- § 17 Teilnahme der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an der staatlichen Prüfung
- § 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung
- § 19 Nachteilsausgleich
- § 20 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
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Abschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
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Abschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
- § 28 Gegenstand des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 29 Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 30 Ablauf der Prüfungsteile des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 31 Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 32 Bewertung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 33 Bestehen und Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
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Abschnitt 5 Weitere Vorschriften
- § 34 Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
- § 35 Zeugnis
- § 36 Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung und zusätzliche Praxiseinsätze
- § 37 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
- § 38 Versäumnisse
- § 39 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 40 Niederschrift
- § 41 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
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Teil 3 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
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Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
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Abschnitt 2 Anpassungsmaßnahmen nach § 58 des Hebammengesetzes
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Abschnitt 3 Anpassungsmaßnahmen nach § 59 des Hebammengesetzes
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Abschnitt 4 Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
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Abschnitt 5 Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 59a des Hebammengesetzes
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Abschnitt 6 Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
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Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 57 Übergangsvorschriften zur fachschulischen Ausbildung
- § 58 Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben
- § 59 Ausnahmeregelung zur Praxisanleitung
- § 60 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 1, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1, § 21 Absatz 1, § 24 Absatz 1, § 28 Absatz 1 und 2, § 45 Absatz 3, § 48 Absatz 2, § 49 Absatz 1 und § 50 Absatz 2) Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme
- Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1) Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
- Anlage 3 (zu § 8 Absatz 2, den §§ 12 und 18 Absatz 2) Inhalt der Praxiseinsätze
- Anlage 4 (zu § 42 Absatz 1) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
- Anlage 5 (zu § 42 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
- Anlage 6 (zu § 42 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
- Anlage 6a (zu § 57 Absatz 8) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger“
- Anlage 7 (zu § 46 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung zur „Hebamme“
- Anlage 8 (zu § 47 Absatz 3) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
- Anlage 9 (zu § 51 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung zur „Hebamme“
- Anlage 10 (zu § 53 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
- Anlage 11 (zu § 56d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
- Anlage 12 (zu § 3 Absatz 1) Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht