§ 14 HeimmwV
Erlöschen der Mitgliedschaft
📖
↗ Links
Die Mitgliedschaft im Heimbeirat erlischt durch
- 1.
- Ablauf der Amtszeit,
- 2.
- Niederlegung des Amtes,
- 3.
- Ausscheiden aus dem Heim,
- 4.
- Verlust der Wählbarkeit,
- 5.
- Feststellung der zuständigen Behörde auf Antrag von zwei Drittel der Mitglieder des Heimbeirates, dass das Heimbeiratsmitglied seinen Pflichten nicht mehr nachkommt oder nicht mehr nachkommen kann.
Suchhilfen: Amtszeit ablaufen, Amt niederlegen, Ausscheiden aus Heim, Wählbarkeit verlieren, Pflichtverletzung im Heimbeirat, laufen, scheiden, lieren