§ 36 HeimmwV ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (Inkrafttreten) Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte HeimmwV, nicht nur diese Vorschrift): Neugefasst durch Bek. v. 25.7.2002 I 2896 Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026