§ 435 HGB

Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

Die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Frachtführer oder eine in § 428 genannte Person vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Suchhilfen: Transport Haftungsbegrenzung, Haftungsbefreiung im Frachtvertrag, Schaden trotz Haftungsausschluss, Vorsätzliche Pflichtverletzung Transport, Leichtfertige Fahrlässigkeit Fracht, Haftung bei vorsätzlichem Schaden, Frachtvertrag Schadenhaftung