§ 4 HKrimDVDV

Dienstaufsicht

📖

Während des Studiums an der Deutschen Hochschule der Polizei sowie der Ausbildung bei den Kriminalpolizeidienststellen der Länder unterstehen die Beamtinnen und Beamten neben der Dienstaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundeskriminalamts auch der Dienstaufsicht der Leitungen dieser Behörden.

Suchhilfen: Dienstaufsicht Polizei, Polizist Ausbildung Aufsicht, Polizei Studium Aufsicht, Dienstvorgesetzter Polizei, Polizei Dienstaufsicht während Studium, Aufsicht Kriminalpolizei Ausbildung, Polizei Leitungsaufsicht, Dienstliche Aufsicht Polizeibeamte, bildung