§ 5 HKrimDVDV Urlaub ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Das Bundeskriminalamt legt die Zeiten fest, in denen Erholungsurlaub genommen werden kann.