§ 37 IndElAusbV 2007
Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
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Die Regelungen zu den Zusatzqualifikationen nach Teil 8 können ab dem 1. August 2018 auch auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, angewendet werden.
Suchhilfen: nachträgliche Qualifikation Azubi, Weiterbildung Berufsausbildung, Ausbildungsinhalt erweitern, Qualifikation für Auszubildende, bildung, rufsausbildung