Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Neugefasst durch Bek. v. 28.6.2018 I 896
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
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Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik
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Teil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik
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Teil 5 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
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Teil 6 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
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Teil 7 Gemeinsame Bestehensregelungen
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Teil 8 Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- § 28 Zusatzqualifikationen
- § 29 Gegenstand der Zusatzqualifikationen
- § 30 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
- § 31 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
- § 32 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
- § 33 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
- § 34 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
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Teil 9 Gemeinsame Übergangsvorschriften
- § 35 Bestandsschutz
- § 36 Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
- § 37 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Anlage 1 (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
- Anlage 2 (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Anlage 3 (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik
- Anlage 4 (zu § 15) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik/zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik
- Anlage 5 (zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme
- Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
- Anlage 7 (zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen