| 1 | Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
- Haftliste führen, Einhaltung der Haftprüfungstermine überwachen und Maßnahmen einleiten
- c)
- Ladungen, Ersuchen, Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und überwachen
- d)
- Urteile, Beschlüsse, Strafbefehle und andere Entscheidungen ausfertigen, beglaubigen und signieren
- e)
- Bewährungsverfahren einleiten, insbesondere Bewährungsauflagen und -weisungen erfassen und überwachen
- f)
- Protokolle führen, insbesondere in Hauptverhandlungen, Anhörungen, Haftprüfungen und im ermittlungsrichterlichen Verfahren
- g)
- Asservate registrieren, geeignet verwahren, Vernichtung oder Rückgabe veranlassen
- h)
- Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- i)
- Rechtskraftbescheinigungen erstellen
- j)
- Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| 20 | |
| 2 | Zivilprozessverfahren begleiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
- Mahnverfahren übernehmen
- c)
- Ladungen vornehmen
- d)
- Entwürfe für Anerkenntnis- und Versäumnisurteile sowie für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen
- e)
- im Prozesskostenhilfe-Verfahren mitwirken, Ratenzahlung veranlassen und überwachen
- f)
- Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- g)
- Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
- h)
- Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
- i)
- Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
- j)
- Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
| 20 | |
| 3 | Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen anwenden
- b)
- Haftbefehle vorbereiten
- c)
- Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ausfertigen sowie die Vermittlung der Zustellung veranlassen
- d)
- über die zur Entscheidung über einen Vollstreckungsschutzantrag, insbesondere einen Räumungsschutzantrag, erforderlichen Unterlagen informieren und auf Vollständigkeit der Unterlagen hinwirken
- e)
- Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- f)
- Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
- g)
- Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| 4 | |
| 4 | Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen anwenden
- b)
- Terminsbestimmung ausführen
- c)
- Beteiligtenliste und Vorblatt führen
- d)
- Beschlüsse ausfertigen, beglaubigen und signieren
- e)
- Verfügungen und Anordnungen umsetzen
- f)
- Eintragungsersuchen siegeln oder signieren und mit Grundakte an das Grundbuchamt versenden
- g)
- Bietinteressenten über den Ablauf des Versteigerungstermins informieren
- h)
- Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- i)
- Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
- j)
- Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
- k)
- Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| | 6 |
| 5 | Insolvenzverfahren umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- Insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
- auf die zur Prüfung eines Insolvenzantrages erforderlichen Unterlagen im Hinblick auf die Kostendeckung hinwirken
- c)
- Beschlüsse, Verfügungen und Auszüge aus der Insolvenztabelle ausfertigen, beglaubigen oder signieren
- d)
- Veröffentlichungen, Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und überwachen
- e)
- vollstreckbare Ausfertigungen aus der Insolvenztabelle erteilen
- f)
- Berichtigungen in der Insolvenztabelle vorbereiten und vornehmen
- g)
- Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- h)
- Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| | 10 |
| 6 | Familiensachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
- Ladungen vornehmen
- c)
- Entwürfe für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen
- d)
- Aktenvermerke anfertigen und Maßnahmen einleiten
- e)
- im Verfahrenskostenhilfe-Verfahren mitwirken sowie Ratenzahlungen veranlassen und überwachen
- f)
- Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- g)
- Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
- h)
- Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
- i)
- Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
- j)
- Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
| | 16 |
| 7 | Nachlasssachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
- Verfügungen von Todes wegen amtlich verwahren, insbesondere Verwahrnummer erteilen, Daten an das Zentrale Testamentsregister übermitteln
- c)
- Eröffnungen von Verfügungen von Todes wegen vorbereiten, insbesondere Anträge aufnehmen und prüfen
- d)
- die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Unterlagen ermitteln und auf Vollständigkeit hinwirken
- e)
- Protokoll für eine Erbschaftsausschlagung vorbereiten
- f)
- Beschlüsse, Erbscheine, Zeugnisse und weitere Urkunden in Nachlasssachen ausfertigen, beglaubigen oder signieren
- g)
- Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- h)
- Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
- i)
- Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| | 10 |
| 8 | betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
- materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
- Betreuungsanregungen zu Protokoll aufnehmen
- c)
- Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen aus dem Zentralen Vorsorgeregister ermitteln
- d)
- Unterbringungen und unterbringungsähnliche Maßnahmen registrieren
- e)
- Erlassvermerke anbringen
- f)
- Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- g)
- Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
- h)
- Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
| | 8 |
| | - i)
- Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
- j)
- Protokolle fertigen
| | |
| 9 | Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
- materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
- Anmeldungen in Akten aufnehmen, Beteiligte erfassen und Eintragungstext vorbereiten
- c)
- Eintragungen, insbesondere Insolvenzvermerke, vornehmen
- d)
- Listen zur Beauskunftung veröffentlichen
- e)
- Eintragungsverfügungen einschließlich der öffentlichen Bekanntmachung ausführen
- f)
- Registerausdrucke sowie Abschriften der zum Register eingereichten Dokumente erteilen
- g)
- Einsicht in Register gewähren
- h)
- Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- i)
- Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
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| 10 | Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | - a)
- materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
- Eingänge präsentieren und weiterverarbeiten
- c)
- Eintragungen im Grundbuch vorbereiten und vollziehen
- d)
- Grundbuchausdrucke erteilen
- e)
- Grundpfandrechtsbriefe behandeln
- f)
- berechtigtes Interesse prüfen und Einsicht in das Grundbuch gewähren
- g)
- Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- h)
- Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
- i)
- Anträge, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
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